
Aufgrund des § 60 Abs. 5 Landesforstgesetzes Nordrhein-Westfalen
(LFoG NRW) ist der Landesbetrieb Wald und Holz NRW dazu verpflichtet,
„die Waldeigenschaft und den jeweiligen Aufwuchs auf den Waldflächen“
den Katasterbehörden für das Liegenschaftskataster bereitzustellen.
Die Daten werden fernerkundungsbasiert in einem 3-jährigen Zyklus
per Vergabe von einer externen Firma erfasst und vom Landesbetrieb
Wald und Holz NRW kontrolliert, qualifiziert und an Geobasis NRW für
die zentrale Bereitstellung abgegeben.
Die Walddaten sind von Geobasis NRW für die ABK-Erhebung bei den
Katasterbehörden in einem Webdienst aufbereitet worden. Der Dienst ist
mit folgender URL abrufbar:
https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_wald
Die aktuelle Datenlieferung beinhaltet Bestandsdatenlayer (Laubwald,
Mischwald, Nadelwald, kein Wald) und Änderungshinweise zum Stand
07/2019 der Wald-TN in ALKIS. Letztere sind nach Flächengröße gestaffelt
und nach Änderungstyp (Ändern zu Laubwald, Ändern zu
Mischwald, Ändern zu Nadelwald, Löschen) unterteilt.
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